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Vertragsbindung

1. Mehr als die in der Buchungsbestätigung angegebenen Personen dürfen nur nach entsprechender schriftlicher Vertragsänderung aufgenommen werden.

2. Der Bezug der Ferienwohnung erfolgt üblicherweise ab 14.00 Uhr. Die Räumung der Wohnung am Abreisetag muß bis spätestens 10.00 Uhr vorgenommen werden.

3. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.

Im Falle des Reiserückantritts durch den Gast werden folgende Prozentsätze, gerechnet vom Gesamtmietpreis, in der nachstehenden Staffelung fällig:

bis 45.Tag vor Reiseantritt 10%
44.Tag - 30. Tag vor Reiseantritt 30%
29.Tag - 22. Tag vor Reiseantritt 60%
ab 21. Tag bis Reisetag 80%

Wir empfehlen zu Ihrer eigenen Sicherheit den Abschluß einer Reiserücktrittkosten-Versicherung, die Sie in jedem Reisebüro abschließen können (nur bis spätestens 8 Tage nach Festbuchung möglich).

4. Die Stornierung der Ferienwohnung durch den Gast befreit nicht von der Bezahlung des vereinbarten Preises. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Wohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergebung der Wohnung hat der Gast die Dauer des Vertrages den nach Ziff.3 errechneten Betrag zu zahlen.

5. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag bis zu einem Monat vor Mietbeginn zu kündigen, wenn die Wohnung durch höhere Gewalt oder aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, nicht mehr beziehbar ist. In diesem Fall hat er dem Gast den vorab geleisteten Betrag zu erstatten. Weitere Ansprüche des Gastets sind ausgeschlossen.

6. Der Vertrag ist erst wirksam, wenn der Gast die Buchungsbestätigung unterzeichnet zurückgesandt hat.

7. Sämtliche weiteren Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform

8. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort des Vermieters.

9. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt.

10. Zur Vermeidung von Mißverständnissen empfehlen wir, klare Abmachungen treffen.

 
 
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