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Vertragsbindung
1. Mehr als
die in der Buchungsbestätigung angegebenen
Personen dürfen nur nach entsprechender schriftlicher
Vertragsänderung aufgenommen werden.
2. Der Bezug
der Ferienwohnung erfolgt üblicherweise ab
14.00 Uhr. Die Räumung der Wohnung am Abreisetag
muß bis spätestens 10.00 Uhr vorgenommen
werden.
3. Der Gast
ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen
Leistungen den vereinbarten Preis zu bezahlen, abzüglich
der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.
Im Falle des
Reiserückantritts durch den Gast werden folgende Prozentsätze, gerechnet vom Gesamtmietpreis, in der nachstehenden Staffelung fällig:
| bis 45.Tag vor Reiseantritt |
10% |
| 44.Tag - 30. Tag vor Reiseantritt |
30% |
| 29.Tag - 22. Tag vor Reiseantritt |
60% |
| ab 21. Tag bis Reisetag |
80% |
Wir empfehlen zu Ihrer
eigenen Sicherheit den Abschluß einer Reiserücktrittkosten-Versicherung,
die Sie in jedem Reisebüro abschließen
können (nur bis spätestens 8 Tage nach
Festbuchung möglich).
4. Die Stornierung der Ferienwohnung durch den Gast befreit nicht von der Bezahlung des vereinbarten Preises. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Wohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergebung der Wohnung hat der Gast die Dauer des Vertrages den nach Ziff.3 errechneten Betrag zu zahlen.
5. Der Vermieter ist
berechtigt, den Mietvertrag bis zu einem Monat vor
Mietbeginn zu kündigen, wenn die Wohnung durch
höhere Gewalt oder aus Gründen, die der
Vermieter nicht zu vertreten hat, nicht mehr beziehbar
ist. In diesem Fall hat er dem Gast den vorab geleisteten
Betrag zu erstatten. Weitere Ansprüche des
Gastets sind ausgeschlossen.
6. Der Vertrag ist erst wirksam, wenn der Gast die Buchungsbestätigung unterzeichnet zurückgesandt hat.
7. Sämtliche weiteren Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform
8. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort des Vermieters.
9. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt.
10. Zur Vermeidung
von Mißverständnissen empfehlen wir,
klare Abmachungen treffen.
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